Anwesenheitsregistrierung am Arbeitsplatz

Im Kampf gegen Sozialbetrug sind Sie in einigen Sektoren verpflichtet, Ihre Anwesenheit am Arbeitsplatz zu registrieren. Ihr Arbeitgeber muss Sie darüber informieren, ob an Ihrem Arbeitsplatz eine Anwesenheitsregistrierung erforderlich ist. Sie sind gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber für die Registrierung verantwortlich.

Die Anwesenheitsregistrierung ist derzeit in folgenden Sektoren obligatorisch:

  • Immobilienarbeiten, Lieferung von Fertigbeton und Tätigkeiten im Fleischsektor (Checkinatwork)
  • Reinigungstätigkeiten bei Immobilienarbeiten (Check In and Out at Work)

Im Onlinedienst Checkinatwork können Sie Ihre Anwesenheit registrieren, wenn Sie:

  • Immobilienarbeiten an einem Arbeitsplatz ausführen, an dem die Gesamtkosten einem bestimmten Grenzwert entsprechen oder diesen überschreiten, oder
  • Tätigkeiten im Zusammenhang mit Fleischzubereitungen oder Fleischprodukten und dem Schlachten oder Zerlegen von Huftieren, Geflügel und Kaninchen in Betrieben ausführen, die der Genehmigung der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) unterliegen.

Als Arbeitnehmer müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Anwesenheit am Arbeitsplatz registriert wird. Sie können:

  • Ihre Anwesenheit selbst in Checkinatwork registrieren, wenn Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, oder
  • die Registrierung Ihrer Anwesenheit durch Ihren Arbeitgeber überprüfen lassen.

Wann müssen Sie Ihre Anwesenheit in Checkinatwork registrieren?

Sie müssen sich vor Beginn Ihrer Arbeit in Checkinatwork anmelden oder sich von jemandem anmelden lassen. Ihre Anwesenheit muss an jedem Arbeitstag registriert werden. Dies kann entweder am selben Tag oder im Voraus erfolgen.

Was benötigen Sie für die Anmeldung?

Um Ihre Anwesenheit zu registrieren, benötigen Sie eine Identifikationsnummer. Dies ist:

  • eine belgische Nationalregisternummer oder BIS-Nummer, oder
  • der QR-Code Ihres Limosa-1-Dokuments.

Bitte beachten Sie: Sie können den Limosa-QR-Code nur verwenden, um Ihre Anwesenheit zu anzumelden oder anmelden zu lassen. Sie können die Anmeldung nicht einsehen oder stornieren.

Arbeitgeber und selbständige Bauunternehmer

Informationen zu den Verantwortlichkeiten und Pflichten von Arbeitgebern und selbständigen Unternehmern finden Sie unter Checkinatwork auf Working in Belgium.

Check In and Out at Work ist der Onlinedienst zur Registrierung der Anwesenheit am Arbeitsplatz bei Reinigungstätigkeiten in Immobilien.

Sind Sie Arbeitnehmer, Selbstständiger, Zeitarbeiter oder Praktikant? Dann registrieren Sie den Beginn und das Ende Ihrer Tätigkeiten sowie Ihre Pausen im Onlinedienst Check In and Out at Work. Sie melden sich in Echtzeit an. Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht im Voraus anmelden.

Wann genau müssen Sie sich bei Check In and Out at Work anmelden?

Sie müssen sich bei Check In and Out at Work registrieren, wenn Ihre Tätigkeiten beginnen und enden. Sie müssen sich also:

  • In“ registrieren, wenn Sie mit der Arbeit beginnen, und
  • Out“ registrieren, wenn Sie fertig sind.

Beginn und Ende von Pausen müssen Sie auf die gleiche Weise registrieren. Sie registrieren:

  • „Out“ zu Beginn Ihrer Pause, und
  • „In“, wenn Ihre Pause vorbei ist.

Wie melden Sie sich bei Check In and Out at Work an?

Es gibt verschiedene Kanäle für die Anmeldung bei Check In and Out at Work. Ihr Arbeitgeber teilt Ihnen mit, welchen Kanal Sie als Benutzer verwenden müssen.

Es gibt folgende Möglichkeiten:

  • Registrierung mit einem Smartphone: Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen einen QR-Code oder eine URL zur Verfügung, oder Sie können den Onlinedienst Check In and Out at Work aufrufen.
  • Registrierung mit einem Badge oder einem anderen integrierten System Ihres Arbeitgebers.

Was benötigen Sie, um sich beim Onlinedienst anzumelden?

Um auf den sicheren Onlinedienst Check In and Out at Work zuzugreifen, benötigen Sie einen anerkannten digitalen Schlüssel.

Anerkannte digitale Schlüssel sind:

  1. itsme: Wenn Sie einen belgischen elektronischen Personalausweis haben, können Sie diesen digitalen Schlüssel verwenden. Dazu müssen Sie die itsme App auf Ihrem Smartphone installieren Weitere Informationen finden Sie auf der itsme-Seite der Website des Hilfezentrums von CSAM.
  2. eIDAS: Wenn Sie keinen belgischen Personalausweis, aber einen anderen anerkannten europäischen elektronischen Identitätsnachweis haben, können Sie diesen digitalen Schlüssel verwenden. Um herauszufinden, ob Ihr elektronischer Identitätsnachweis Sie dazu berechtigt, klicken Sie auf „Mit einem von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis anmelden“. Sie erhalten dann einen Überblick darüber, welche Mitgliedstaaten bereits über einen elektronischen Identitätsnachweis verfügen.
    Achtung: Um eIDAS nutzen zu können, müssen Sie sich bei diesem Dienst identifizieren. Dazu benötigen Sie Ihren europäischen elektronischen Identifitätsnachweis, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer. Weitere Informationen finden Sie auf der eIDAS-Seite der Website des Hilfezentrums von CSAM.
  3. Benutzername/Passwort mit einem Code über eine mobile App oder E-Mail („TOTP“): Unterstützt Ihr Land die digitalen Schlüssel itsme oder eIDAS nicht und/oder haben Sie keine belgische nationale Identifikationsnummer (BIS-Nummer)? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit Sigedis, dem Partner der Einrichtungen der Sozialen Sicherheit für die persönliche Identifikation. Den Termin vereinbaren Sie auf der Website belgianID. Nach Überprüfung der Dokumente prüft Sigedis, ob Sie bereits eine BIS-Nummer haben. Haben Sie noch keine, erstellt Sigedis eine Nummer für Sie. Bei Ihrem Videoanruf hilft Sigedis Ihnen, einen digitalen Schlüssel zu erhalten.

Wie überprüfen Sie Ihre Registrierungen?

Melden Sie sich mobil oder auf dem Desktop beim Onlinedienste Check In and Out at Work an. Sie finden Ihre Registrierungen im Kalender.

Wie korrigieren Sie Registrierungen?

Wenn Sie Fehler in Ihren Registrierungen entdecken, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber. Um Daten korrigieren zu lassen, muss Ihr Arbeitgeber einen Antrag beim LSS (Landesamt für soziale Sicherheit) stellen. Wenn ausreichende Nachweise vorliegen, passt das LSS die Daten an.

Bitte beachten Sie, dass Korrekturen innerhalb von 30 Tagen nach dem Registrierungsdatum beantragt werden müssen. Nach Ablauf dieser Frist sind keine Änderungen mehr möglich.

Check In and Out at Work-Anleitung

In der Anleitung Check In and Out at Work finden Sie alle praktischen Schritte zur Anmeldung und Informationen zu den Funktionen des Onlinedienstes.

Informationen für Arbeitgeber

Informationen über die Verantwortung und Pflichten der Arbeitgeber im Rahmen von „Check In and Out at Work“ finden Sie unter Check In and Out at Work auf „Working in Belgium“.

Contact-Center der Sozialen Sicherheit

Telefon: +32 (0)2 511 51 51

Oder nutzen Sie unser Kontakformular.