Lohn

In Belgien sind der Mindestlohn und die Arbeitszeiten gesetzlich und/oder durch kollektive Arbeitsabkommen geregelt, die auf Sektorebene abgeschlossen werden. Der Lohn ist Teil eines umfassenderen Vergütungspakets, das die ArbeitnehmerInnen erhalten.

Bestimmung des Mindestlohns

Im belgischen Privatsektor sind Mindestlöhne nicht gesetzlich festgelegt. Wie in einigen anderen Ländern werden die geltenden Mindestlöhne gewöhnlich durch kollektive Arbeitsabkommen (kurz: KAA oder Tarifverträge) festgelegt, die in paritätischen Kommissionen (PK) (auf Französisch) abgeschlossen werden. Diese KAA werden in der Regel durch Königlichen Erlass für allgemeinverbindlich erklärt. Sie sind daher auf alle Arbeitnehmer in dem entsprechenden Sektor anwendbar.

Wenn das sektorale KAA einen Mindestlohn vorschreibt, darf der Einzelarbeitsvertrag keinen niedrigeren, wohl aber einen höheren Lohn vorsehen.

Alle in den KAA erwähnten Mindestbeträge sind Bruttobeträge.

Um den Nettolohn, d.h. den Betrag, den der Arbeitnehmer tatsächlich erhält, zu ermitteln, müssen vom Bruttolohn die persönlichen Sozialversicherungsbeiträge und der Berufssteuervorabzug abgezogen werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die Zuweisung von Ersatzeinkommen und ergänzenden Leistungen verwendet. Der Berufssteuervorabzug ist die Steuer, die monatlich vom Lohn abgezogen wird.

Garantiertes Durchschnittliches Monatliches Mindesteinkommen (GDMME)

Das garantierte durchschnittliche monatliche Mindesteinkommen (GDMME) des Nationalen Arbeitsrats ist die absolute Untergrenze für die Entlohnung.

Das GDMME unterscheidet sich vom monatlichen Mindestlohn. Tatsächlich enthält das GDMME bestimmte Beträge, die im Laufe des Jahres ausgezahlt werden. So wird z.B. eine Jahresendprämie oder ein dreizehntes Monatsgehalt berücksichtigt, um die Einhaltung des GDMME zu gewährleisten. Der nationale Arbeitsrat (NAR) hat eine Reihe von KAA über das Mindesteinkommen abgeschlossen. Auf der Website des Nationalen Arbeitsrats (auf Fransösisch) finden Sie die Texte all dieser KAA und einige Anmerkungen dazu.

Andere wichtige KAA des NAR enthalten Bestimmungen über gleiche Arbeitsentlohnung für Frauen und Männer, über Mindestlöhne für Personen mit Behinderung, über Indizes usw.

Weitere Informationen über den Mindestlohn (auf Französisch).

Um die Beträge der sektoralen vereinbarten Löhne zu erfahren, konsultieren Sie bitte die Datenbank Mindestlöhne (auf Französisch).

Für eine Reihe wichtiger Sektoren werden die für allgemeinverbindlich erklärten Arbeitsbedingungen, die in sektoralen KAA vereinbart wurden, in Merkblättern zusammengefasst (auf Französisch).

Arbeitsregelung

 

In Belgien gilt eine Arbeitsregelung ohne Abweichungsbestimmung als "normal", wenn:

  • die Arbeitszeit auf 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche begrenzt ist (38 Stunden pro Woche auf Jahresbasis)
  • die Arbeitswoche von Montag bis Samstag (spätestens) dauert
  • Keine Nachtarbeit (zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr) anfällt
  • die Feiertage respektiert werden.

Jede Arbeitsregelung, die von diesem klassischen Schema abweicht, erfordert neben der Änderung der Arbeitsordnung eine Abweichungsbestimmung und möglicherweise andere oder zusätzliche Verfahren.
 

Mindestgrenzen

Die Dauer der einzelnen Leistungen darf nicht weniger als 3 Stunden betragen. Unter Leistung wird ein fortlaufender Arbeitszeitraum verstanden, der möglicherweise durch eine kurze Pause (Essenspause, Kaffeepause usw.) unterbrochen wird. Von der Mindestgrenze von 3 Stunden pro Leistung kann in den im Königlichen Erlass vom 18. Juni 1990 vorgesehenen Fällen abgewichen werden, wie z.B. bei der Reinigung von beruflich genutzten Räumen.

In Fällen, die nicht unter diesen Königlichen Erlass fallen, kann durch ein sektorielles kollektives Arbeitsabkommen oder ein kollektives Unternehmensabkommen eine Abweichung vorgesehen werden.

Höchstgrenzen

Die Arbeitszeit darf 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche oder eine im Rahmen der Arbeitszeitverkürzung festgelegte kürzere Dauer nicht überschreiten.

Seit dem 1. Januar 2003 müssen jedoch alle Unternehmen ihre Wochenarbeitszeit auf 38 Stunden verkürzt haben. Dabei handelt es sich entweder um eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit, die in einer Bezugsperiode durch die Gewährung von Ausgleichsruhe eingehalten wird, oder um die tatsächliche Arbeitszeit pro Woche.

Verkürzung der Arbeitszeit

Die normalen Arbeitszeitgrenzen von 8 Stunden und 40 Stunden können durch verschiedene Instrumente verkürzt werden. Im Allgemeinen erfolgt diese Verkürzung durch sektorielle kollektive Arbeitsabkommen oder kollektive Unternehmensabkommen. Sie kann aber auch durch andere juristische Instrumente, wie z.B. Arbeitsordnungen oder Einzelverträge, erreicht werden.

Weitere Informationen zu den Mindest- und Höchstarbeitszeiten finden Sie auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (auf Französisch).

    Lohn und Entlohnung

    In Bezug auf Belgien finden wir im Gesetz über den Schutz der Entlohnung der Arbeitnehmer von 1965 eine Definition der Entlohnung. Es geht um das Geld, auf das der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses zu Lasten des Arbeitgebers Anrecht hat. In diesem Gesetz heißt es weiter: "Es ist dem Arbeitgeber untersagt, die Freiheit des Arbeitnehmers, nach eigenem Ermessen über seine Entlohnung zu verfügen, in irgendeiner Weise einzuschränken". Um diese freie Verfügung über die Entlohnung durch den Arbeitnehmer zu gewährleisten, sieht das Gesetz verbindliche Vorschriften für die Zahlung der Entlohnung, für Abzüge von der Entlohnung sowie für die Pfändung und Abtretung der Entlohnung vor.

    Der Lohn ist Teil eines Entlohnungspakets, das eine Person als Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber in Belgien erhalten kann. Dieses Entlohnungspaket kann z.B. Aktienoptionen im Unternehmen, aber auch Urlaubsgeld enthalten (eine zusätzliche Zahlung für den Arbeitnehmer, wenn er seinen Jahresurlaub nimmt). Die Liste der verschiedenen Entlohnungsformen kann für einen Arbeitnehmer in Belgien lang oder kurz sein. Für diese verschiedenen Entlohnungsformen gibt es oft spezifische fiskalische oder parafiskalische Regeln. Wie hoch ist die Steuer, die auf diesen Betrag erhoben wird? Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge, die von dieser Entlohnung abgezogen werden? Dies kann je nach Art des Lohns oder der Entlohnung unterschiedlich sein.

    Strukturelle Faktoren

    Wie überall auf der Welt ist natürlich auch in Belgien der Sektor, in dem eine Person arbeitet, und die Funktion, die sie ausübt, ausschlaggebend für den Lohn, den sie verdienen wird. Das erforderliche Diplom, die erwartete Übernahme von Verantwortung, die Anzahl der unterstellten Personen usw. All diese Faktoren bestimmen den Lohn, der für eine bestimmte Beschäftigung gezahlt wird. Darüber hinaus können bestimmte Lohnzuschläge für Nacht- oder Sonntagsarbeit gewährt werden oder wenn der Arbeitnehmer während seiner Arbeit bestimmten Gefahren ausgesetzt ist (z.B. bei intensiver körperlicher Handarbeit) usw. Schließlich bestimmen auch die Produktivität und Rentabilität des Sektors oder Unternehmens das Lohnniveau. Die höchsten Löhne sind z.B. in der Chemie- und Arzneimittelindustrie zu finden, die niedrigsten im Horeca- oder im Tourismussektor.

    Ein Teil der kollektiven Verhandlung

    Im Prinzip ist der erhaltene Lohn ein Bestandteil individueller Verhandlungen und Vereinbarungen zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber. In der Praxis wird dies in Belgien jedoch vorwiegend durch kollektive Abkommen geregelt. Dabei handelt es sich um kollektive Arbeitsabkommen (KAA) zwischen einem oder mehreren Arbeitgebern und den Arbeitnehmervertretern - den Gewerkschaften.

    Im belgischen Privatsektor sind die alle zwei Jahre in den sektoralen paritätischen Kommissionen abgeschlossenen Lohnabkommen sehr wichtig. Die paritätischen Kommissionen sind offiziell eingerichtete sektorale Konzertierungs- und Verhandlungsorgane, in denen anerkannte Sozialpartner vertreten sind. Sie setzen sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zusammen. Eine der Hauptaufgaben dieser paritätischen Kommissionen besteht darin, kollektive Arbeitsabkommen abzuschließen, die Regeln und Bedingungen für die Beschäftigung einer Person in einem Sektor (z.B. Baugewerbe oder Gesundheitswesen) festlegen.

    Für die meisten Arbeitnehmer im belgischen Privatsektor legen diese sektoralen KAA den Mindestlohn fest, den sie mindestens verdienen sollten. Zu diesem Zweck gibt es sektorale Funktionsklassifikationen, Lohntabellen, eine Indexierungsformel zur Anpassung der Löhne an die Inflation und alle zwei Jahre werden Abkommen über künftige Lohnerhöhungen getroffen. Wenn das sektorale KAA einen Mindestlohn vorschreibt, darf der Einzelarbeitsvertrag keinen niedrigeren Lohn, wohl aber einen höheren Lohn vorsehen.

    Eine gesetzliche Lohnnorm als Rahmen

    In Belgien werden diese Verhandlungen und diese Lohnbildung durch eine gesetzlich vorgeschriebene Lohnnorm geregelt.

    Die Lohnnorm wird alle zwei Jahre festgelegt und bestimmt die Marge für Lohnkostensteigerungen.

    Ein Gesetz von 1996 (zuletzt abgeändert im Jahr 2017) ermöglicht es, die Lohnkostenentwicklung in Belgien präventiv an die zu erwartende Lohnkostenentwicklung bei unseren wichtigsten Handelspartnern, nämlich Deutschland, den Niederlanden und Frankreich, anzupassen. Die Lohnnorm dient als eine Art Rahmen für die alle zwei Jahre stattfindenden Lohnverhandlungen.

    Das Lohnnormgesetz sieht vor, dass die sektoralen Indexierungen und die tabellenmäßigen Erhöhungen immer gewährleistet sind.

    Weitere Informationen über die bestimmenden Lohnfaktoren (auf Französisch) 

    FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung

    Kontaktzentrum der Arbeitsinspektion - Kontrolle der Sozialgesetze: