Andere Sozialzulagen
Bestimmte Kategorien von Personen können in Belgien andere Sozialzulagen erhalten: Es handelt sich dabei um Menschen mit Behinderung und Betagte.
Die Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens ist eine Beihilfe, die dazu dient, das Einkommen, das Sie durch Ihre Behinderung nicht verdienen können, (teilweise) zu kompensieren.
Sind Sie zwischen 21 und 65 Jahren alt? Können Sie aufgrund Ihrer Behinderung nicht arbeiten? Oder arbeiten Sie, können jedoch wegen Ihrer Behinderung nur ein Drittel oder weniger im Vergleich zu einer Person ohne Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen („verringerte Erwerbsfähigkeit“)? Dann haben Sie vielleicht Anspruch auf die Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens (BEE).
Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens
Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
Die Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens (BEE) wird Personen mit Behinderung gewährt, deren Erwerbsfähigkeit wegen ihrer Behinderung eingeschränkt ist. Diese Beihilfe ist aber mit einigen Voraussetzungen verbunden:
- Staatsangehörigkeit
- Alter
- Wohnsitz
- Einkommen (der Person mit Behinderung und der Person, mit der sie einen Haushalt bildet)
Worauf habe ich Anspruch und wie beantrage ich die Leistung?
Der Betrag der Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens wird auf Basis der Familiensituation der Person mit Behinderung festgelegt: alleinstehend, verheiratet, zusammenwohnend, unterhaltspflichtige Kinder, Unterbringung in einer Einrichtung.
Weitere Informationen über die Sozial- und Steuervorteile für Personen mit Behinderung
Eingliederungsbeihilfe
Diese Eingliederungsbeihilfe ist dazu bestimmt, den Alltag von Personen mit Behinderung zu verbessern (motorisierter Rollstuhl, Sonderausstattung usw.).
Einkommensgarantie für Betagte (EGB)
In Belgien erhalten Personen über 65 Jahre, die über keine ausreichenden Finanzmittel verfügen, eine Leistung: die EGB oder Einkommensgarantie für Betagte. Die EGB ist keine Pension. Die Einrichtung, die diese Leistung gewährt, ist der Föderale Pensionsdienst (FPD).
Als Angehöriger eines EWR-Landes (EU-Mitgliedstaaten + Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz) kommen Sie für diese Leistung in Betracht.
Bedingungen zum Erhalt einer EGB
Sie haben Anspruch auf eine EGB, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Ihre Finanzmittel dürfen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten.
- Sie sind mindestens 65 Jahre alt (ab 2025 mindestens 66 Jahre und ab 2030 mindestens 67 Jahre alt).
- Ihr Hauptwohnort befindet sich in Belgien und Sie müssen hier tatsächlich und ununterbrochen wohnen.
Verlassen Sie Belgien oder halten Sie sich länger als 21 aufeinanderfolgende Tage an einer anderen Adresse in Belgien auf? Dann müssen Sie den Pensionsdienst darüber informieren.
Weitere Informationen über Ihren Anspruch auf eine EGB finden Sie in der Rubrik Habe ich Anspruch auf eine Einkommensgarantie für Betagte (EGB)? auf der Website des FPD.
Betrag Ihrer EGB
Die Höhe der Leistung hängt von Ihren Finanzmitteln und Ihrer Familiensituation ab. Diese Daten werden vom Föderalen Pensionsdienst geprüft, um die Höhe Ihrer Einkommensgarantie festzulegen.
Die Bestimmungen, die Berechnungsweise und die vom FPD berücksichtigten Elemente finden Sie in der Rubrik Wie wird meine EGB berechnet? auf der FPD-Website.
Wie beantragen Sie eine EGB?
In den meisten Fällen müssen Sie die Einkommensgarantie nicht selbst beantragen. Der Föderale Pensionsdienst prüft automatisch, ob Sie Anspruch auf eine EGB haben, wenn Sie:
- in Belgien eine Pension beantragen
- in Belgien bereits eine Pension erhalten
- eine Beihilfe für Personen mit Behinderung erhalten und das gesetzliche Pensionsalter erreichen
- ein Eingliederungseinkommen erhalten und das gesetzliche Pensionsalter erreichen.
Befinden Sie sich in einer anderen Situation? Sie beantragen selbst eine EGB:
- online unter Pensionsantrag,
- bei einem Pensionspunkt in Ihrer Nähe oder
- bei der Gemeindeverwaltung Ihres Hauptwohnortes.
Alles, was Sie über die EGB wissen müssen, finden Sie auf der Seite Einkommensgarantie für Betagte (EGB) auf der Website des FPD.
Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (BUB)
Dies ist eine Beihilfe für hilfsbedürftige Personen über 65 Jahre alt mit geringem Einkommen.
Beihilfe zur Unterstützung von Betagten in Flandern (auf Niederländisch)
Beihilfe zur Unterstützung von Betagten in Brüssel (auf Französisch)
Beihilfe zur Unterstützung von Betagten in der Wallonie (auf Französisch)
Beihilfe zur Unterstützung von Betagten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
FÖD SOZIALE SICHERHEIT
Generaldirektion Personen mit Behinderung
- Kostenlose Telefonnummer in Belgien: 0800 98 799
- Telefonnummer im Ausland - bezahlend: +32 2 528 69 99
- Kontaktformular auf der Website der Generaldirektion Personen mit Behinderung
- handicap.belgium.be/de